Alessandro Fodera-Pierangeli · Rechtsanwalt
 
25.02.2010
Keine markenmäßige Nutzung von geschützten Zeichen durch Einbindung eienr Marke in den "Body" einer Homepage 

Das Oberlandesgericht Jena hat in einem Urteil vom 08.04.2009 (Az: 2 U 910/08) entschieden, dass die Nennung einer Marke im sogenannten "Body" einer HTML-basierten Webseite keine fremden Markenrechte verletzt.

Die Beklagte des Verfahrens benutzte einen Bestandteil des markenrechtlich geschützten Begriffes der Markenrechtsinhaberin in dem "Body" der Internetseite. Die Klägerin beanspruchte Unterlassung, da sie hierin eine Verletzung ihres Markenrechts erblickte.

Das OLG Jena wies die Klage ab, mit der Begründung, durch die reine Einsetzung im "body" finde noch keine markenmäßige Nutzung statt. Das "Body" enthalte nur technische Anweisungen, anders etwa als Metatags, die insbesondere dazu dienten, Suchmaschinen zu beeinflussen und damit für ein bestimmtes Zeichen zu werben.

Ob dadurch generell die Nutzung von Markennamen im "Body" einer Seite als zulässig angesehen werden kann, ist weiterhin offen. Eine generelle Unzulässigkeit kann damit aber verneint werden.




05.02.2010
Abmahnung per E-Mail möglich und wirksam
Nach einer kürzlich veröffentlichte Entscheidung des Landgerichts Hamburg ist eine per E-Mail versandte Abmahnung wirksam. Die Zweifel bezüglich der Unzuverlässigkeit der E-Mail insbesondere hinsichtlich des Zugangs wiesen die Richter zurück. Da in dem entschiedenen Fall die E-Mail per "blind copy"(BCC) auch an einen Dritten versandt und dort zugegangen war, ging das LG Hamburg (AZ 312 O 142/09) davon aus, dass der Zugang auch bei dem Abgemahnten erfolgt sei.
ese E-Mail ist jedoch vom Absender in einer unsichtbaren Kopie (“BCC”) an einen Anwalt geschickt worden, der den Erhalt der Nachricht bezeugt hat. Das LG Hamburg ist deshalb davon ausgegangen, dass die Nachricht auch bei demjenigen, dem die Abmahnung gegolten hat, als eingegangen anzusehen ist (LG Hamburg, Az.: 312 O 142/09).


Read more about Recht: Abmahnungen per E-Mail möglich : Topnews.de by www.topnews.d

Bedenken in Bezug auf den Zugang teilte das Gericht nicht. Vielmehr führte das LG aus, ein vorhandener Spam-Filter sei von dem Inhaber des E-Mail-Accounts zu überprüfen. Die Verantwortlichkeit für eine fehlerhafte Spam-Filterung trage daher allein der Abgemahnte.
 
Der schwerpunktmäßig wettbewerbsrechtliche Sachverhalt lag so, dass der Versandt nachgewiesen wurde. Dass die E-Mail möglicherweise in der Firewall oder dem Spamfilter "hängengeblieben" sei, läge - so die Richter - im Machtbereich der Abgemahnten, weil unter regelmäßigen Umständen damit gerechnet werden könne, dass die E-Mail von dem Adressaten zur Kenntnis genommen würde.

Von einer urheberrechtlichen oder wettbewerbsrechtlichen Abmahnung per E-Mail sollte dennoch abgesehen werden. Das Urteil des LG Hamburg bildet hier eine Ausnahme von der ansonsten strengen Zugangsrechtsprechung. Schließlich dient ein nachweisbarer Zugang den berechtigten Interessen des Abgemahnten und der Rechtssicherheit.
Diese E-Mail ist jedoch vom Absender in einer unsichtbaren Kopie (“BCC”) an einen Anwalt geschickt worden, der den Erhalt der Nachricht bezeugt hat. Das LG Hamburg ist deshalb davon ausgegangen, dass die Nachricht auch bei demjenigen, dem die Abmahnung gegolten hat, als eingegangen anzusehen ist (LG Hamburg, Az.: 312 O 142/09).


Read more about Recht: Abmahnungen per E-Mail möglich : Topnews.de by www.topnews.de

30.11.2009
BGH zu "Esra"-Roman
Die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Kunstwerke zieht  nach einem Urteil des BGH nicht grundsätzlich einen Anspruch des Betroffenen auf Zuerkennung einer Geldentschädigung nach sich. Insofern gebietet die Bedeutung der Kunstfreiheit besondere Zurückhaltung. Das Grundrecht aus Artikel 5  Abs.3 gelte nämlich schrankenlos.

Das Buch gegen das sich das Begehren der Klägerin richtete schildert detailliert die Liebesbeziehung zwischen Esra und dem Ich-Erzähler.

Der BGH stellte zwar eine schwerwiegende Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Klägerin fest. Dennoch sei vorliegend für eine Geldentschädigung kein Raum. Im Rahmen der durchzuführenden Gesamtabwägung seien - so das Gericht - insbesondere die verfassungsrechtlich komplizierte Bestimmung der Grenzen der Kunstfreiheit und die Tatsache zu berücksichtigen, dass das von der Klägerin erwirkte Verbot des Romans bereits erheblich in die Kunstfreiheit eingreife.

Das Urteil darf nicht nur im Medienrecht, sondern auch auch für andere Fälle mit persönlichkeitsrechtlichem Belang, als Grundsatzurteil bezeichnet werden. Insofern ist nicht zu verkennen, dass der BGH der Geldentschädigung für Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Rahmen der litararischen Darstellung sehr enge Grenzen zieht und diese - so darf man künftig erwarten - nur in Ausnahmefällen anerkennt.


OLG Hamm - "Lieferung innerhalb von 24 Stunden"

Das OLG Hamm (Az. 4 U 19/09) hat entschieden, dass eine Google AdWords Werbung, die mit "Lieferung innerhalb von 24 Stunden" oder mit "besten Preisen" werbe nicht prinzipiell unzulässig ist. 

Das Oberlandesgericht stellte fest, dass bei einer Werbung mit der Angabe "beste Preise" der fehlende Artikel dem angesprochenen Verbraucher deutlich macht, dass es nicht um "die besten Preise" allgemein oder in einem bestimmten Zusammenhang gehen soll. Der Verkehr entnimmt einer solchen Werbung daher eher, dass es sich allgemein um "beste Preise" im Sinne von "sehr gute Preise" handelt und das der Werbende im Vergleich mit entsprechenden Produkten anderer (Internet-) Anbieter zur Spitzengruppe der Anbieter mit einem günstigen Preis-Leistungsverhältnis gehört; eine Alleinstellungswerbung entnimmt der Vekehr einer solchen Werbung nicht. Im Zusammenhang mit einer pauschalen Preiswerbung, die sich nicht auf einzelne Artikel bezieht, rechnen die angesprochenen Verbraucher mit (üblichen) Übertreibungen.

Auch die Werbeaussage "Lieferung innerhalb 24 Stunden" ohne Hinweis auf bestehende Einschränkungen im Rahmen einer Google-Adwords-Anzeige stelle, so das OLG Hamm, wettbewerbrechtlich keine relevante Irreführung dar, wenn der Verbraucher über den in der Anzeige hinterlegten Link, den er zwangsläufig benutzen müsse, wenn er mehr über das betreffende Angebot erfahren wolle, auf den Internetauftritt des Werbenden gelange und dort sofort in nicht übersehbarer Weise über die Einschränkungen bzw. Bedingungen der 24-Stunden-Lieferung entsprechend aufklärende Hinweise erhalte, bevor er eine Kaufentscheidung treffen könne.

Eine solche Werbung sei nicht anders wie eine Blickfangwerbung zu behandeln und im vorliegenden Falle als zulässig anzusehen.



23.11.2009
Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Blickfangwerbung
Das Oberlandesgericht Koblenz (AZ: 4 U 1173/08) hat nun entschieden, dass blickfangmäßig hervorgehobene Angaben im Internet weder unrichtig noch missverständlich sein dürfen. So muss auch eine erforderliche Aufklärung - wie z.B. bei Preisangaben - durch einen klaren und eindeutigen Hinweis erfolgen. Er muss dabei genau so blickfangartig erscheinen, wie die fragliche Angabe selbst.

Damit dürfte ein weiterer Schritt in Richtung Preisklarheit und Angebotswahrheit gemacht sein, die insbesondere für verbraucherrechtliche Belange wichtig sein wird.

Vorsicht ist also künftig geboten, denn unzutreffende oder auch nur missverständliche Angaben könnten von beliebigen Wettbewerbern abgemahnt werden, sofern diese blickfangartig dargestellt werden und keine hinreichende ebenso hervorgehobene Aufklärung beinhalten.

Urheberrechtsverletzungen durch Forenbetreiber
Das OLG Zweibrücken hat in einem interessanten Urteil (4 U 139/08) entschieden, dass Forenbetreiber nicht für jede Urheberrechtsverletzung auf einer ihnen zugewiesenen Plattform haften. Damit bestätigt das Gericht die bereits vom BGH (I ZR 35/04) vertretene Auffassung, wonach als Störer nur derjenige haftet, der willentlich und adäquat kausal zur Verletzung des geschützten Rechtsguts beiträgt.

Das OLG Zweibrücken führt demgemäß aus, dass die Überprüfungspflicht des Betreibers (oder Admin-C) nicht so weit gehen dürfe, dass der Diensteanbieter anlassunabhängig nach sämtlichen Rechtsverletzungen auf seiner Seite forschen müsse.

Etwas anderes kann aber gelten, wenn das Geschäftsmodell selbst gegen Rechtsnormen verstoße oder wenn der Betreiber selbst schon auf konkrete Rechtsverletzungen hingewiesen wurde. In solchen Fällen muss der Forenbetreiber unverzüglich aktiv werden und fragliche Inhalte bzw. Accounts löschen.


16.11.2009
Zurückweisung einer Abmahnung bei fehlender Vollmacht
Nach einem jüngeren Urteil des OLG Düsseldorf (AZ: I-20 U 253/08) kann eine Abmahnung bei Fehlen einer Originalvolmmacht zurückgewiesen werden. Die sowohl im Wettbewersrecht als auch im Urheberrecht bedeutsame Frage wurde im Sinne des Abgemahnten entschieden.

Ausschlaggebend seien nach Ansicht des OLG die Rechtswirkungen einer Abmahnung, die rechtsgeschäftlichen Charakter aufweise sowie die sich daraus ergebende Pflicht zur Kostenerstattung von Anwaltsgebüren.

Zudem würde in der Abmahnung nicht selten auch das Angebot einer Unterlassungserklärung nebst Vertragsstrafe abgegeben, sodass hierdurch ein besonderes Interesse des Abgemahnten an der Legitimation des Rechtsanwalts bestehe,

Die Frage dürfte insbesondere Empfänger von Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen (Filesharing, Ebay, Sampling, Markenrecht) als auch solchen von wettbewerbsrechtlichen Maßnahmen ein gutes Argument in die Hand legen, um zumindest die Zahlung der Kostennote zu verweigern.

Kaufvertrag oder Werkvertrag?
Ob ein Werk- oder Kaufvertrag vorliegt, ist nicht nur für die Anwendung deutschen Rechts eine wichtige Frage. Sie kann im internationalen Recht auch über die Anwendbarkeit von UN-Kaufrecht bedeutend sein.


Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Verträge, die allein die Lieferung von herzustellenden beweglichen Bau- Oder Anlagenteilen zur Gegenstand haben, nach den Bestimmungen des § 651 BGB nach Kaufrecht zu beurteilen sind. Auch wenn die betroffenen Teile bestimmunsgemäß in Bauwerke eingebaut würden - so der BGH - rechtfertige dies keine andere Beurteilung der Lage.

Damit wird der häufig Praktizierten Flucht in das Werkvertragrecht in internationalen Rechtsbeziehungen ein Riegel vorgeschoben. Da das unbeliebte UN-Kaufrecht bei Vorliegen eines Kaufvertrags anwendbar ist, sollten auch solche Fälle, wie den entschiedenen künftig bedacht werden.
Impressum