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Italienisches
Recht
Ein
Anwalt für italienisches Recht sollte stets über
fundierte Fachkenntnisse in deutschen und italienischen
Rechtsvorschriften haben.
Im
deutsch-italienischen Rechtsverkehr berät sie Herr RA
Foderà-Pierangeli, insbesondere bei
- der
Forderungseintreibung aus italienischen Vertriebsvertägen
- der wirksamen Ausgestaltung
von Rechtswahlvereinbarungen
- der Führung italienischer
Mahnverfahren (procedimento
monitorio)
- der
Prüfung von Bestimmungen aus dem italienischen Codice Civile
- dem
Schriftverkehr mit italienischen Anwälten und Kanzleien
- der Gestaltung Ihrer
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für den
italienischen Markt
- der Formulierung von
Handelsvertretervertägen für Italien
- der Vermittlung von
Kooperationskanzleien in Italien
- der Prüfung von
Verträgen nach UN-Kaufrecht
- der Beurteilung von
italienischem Kaufrecht /Gewährleistungsrecht
- dem Betreiben von
italienischen Scheidungsverfahren (Scheidung italienischer
Ehe)
Sprechen Sie
uns einfach an oder kontaktieren Sie uns unter:
info@fodera-legal.de

Formulare
- Vollmacht
(deutsche Version)

- Vollmacht/Power
of Attorney(english Version)

Impressum
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