Eine italienische Scheidung muss nicht
zwingend in Italien ausgesprochen werden. Sofern beide Ehegatten ihren
ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, ist die Scheidung
auch im Inland möglich.
Zu berücksichtigen ist jedoch, dass italienisches
Scheidungsrecht auch dann zur Anwendung kommen kann, wenn die Ehe vor
einem deutschen Gericht geschieden wird. So ist es etwa
möglich, dass zunächst ein Antrag an das
zuständige Gericht geleitet werden muss, bevor die Fristen des
Trennungsjahres in Gang gesetzt werden.
Auch in Fragen des Versorgungsausgleiches sind wesentliche Unterschiede
zum deutschen Recht möglich.
Gerne hilft Ihnen Herr RA Foderà-Pierangeli weiter.
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