Alessandro Fodera-Pierangeli · Rechtsanwalt
 


 
Italienische Scheidung

Eine italienische Scheidung muss nicht zwingend in Italien ausgesprochen werden. Sofern beide Ehegatten ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, ist die Scheidung auch im Inland möglich.

Zu berücksichtigen ist jedoch, dass italienisches Scheidungsrecht auch dann zur Anwendung kommen kann, wenn die Ehe vor einem deutschen Gericht geschieden wird. So ist es etwa möglich, dass zunächst ein Antrag an das zuständige Gericht geleitet werden muss, bevor die Fristen des Trennungsjahres in Gang gesetzt werden.

Auch in Fragen des Versorgungsausgleiches sind wesentliche Unterschiede zum deutschen Recht möglich.

Gerne hilft Ihnen Herr RA Foderà-Pierangeli weiter.

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