Alessandro Fodera-Pierangeli · Rechtsanwalt
 
     Italiano Francais
 


  Rechtsanwalt Alessandro Foderà-Pierangeli
   
      Anwaltverein

Herzlich willkommen auf meiner Kanzlei-Seite!

Als Rechtsanwalt stehe ich Ihnen in Mainz und bundesweit insbesondere in den Gebieten Medienrecht, Urheberrecht, Arbeitsrecht und internationales Privatrecht zur Seite.

Im Medienrecht bearbeitet meine Kanzlei vorwiegend Fälle aus dem Internetrecht, dem Urheberrecht, Verlagsrecht, Presserecht, Markenrecht sowie dem Kunst- und Filmrecht und in wettbewerbsrechtlichen Verfahren aus dem UWG. Besuchen Sie hierzu auch unsere verlagsrechtliche Informationsseite für Verlage, Herausegeber und Autoren Verlagsrecht24.de.

Sollten Sie etwa Opfer urheberrechtlicher Abmahnungen ("Filesharing") geworden sein, stehen wir Ihnen genau so zur Verfügung, wie im Falle der Geltendmachung eigener Schutzrechtsverletzungen. 

Im internationalen Rechtsverkehr bearbeitet mein Büro hauptsächlich Fälle aus dem internationalen Vertragsrecht, insbesondere im italienischen Recht. Daher spielen etwa das Handelsrecht, deutsch-italienische Rechtsbeziehungen sowie entsprechende Fragestellungen hinsichtlich der Anwendbarkeit von UN-Kaufrecht, AGB-rechtlichen Besonderheiten und der Wirksamkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen eine große Rolle meiner täglichen anwaltlichen Praxis.

Alessandro Foderà-Pierangeli, Mainz


Medienrecht Rundfunkrecht Presserecht Urheberrecht Wettbewerbsrecht Störerhaftung Filesharing Abmahnung Domainrecht IT-Recht Press Law  Internationales Zivilrecht Zwangsversteigerung Zwangsvollstreckung Handelsrecht Arbeitsrecht Mainz Kaufrecht Media-Law Markenrecht-Anwalt Kunstrecht-Anwalt

www.anwalt-fuer-medienrecht.de                               www.anwaltmainz.com                                www.zivilrecht-mainz.de

Abmahnung per E-Mail
Eine Abmahnung kann per E-Mail wirksam zugestellt werden. Eine eventuelle Filterung als Spam steht dem nicht entgegen, entschied das LG Hamburg.
>>>

Google Adwords - "Lieferung innerhalb 24 Stunden" 
Das OLG Hamm (Az. 4 U 19/09) hat entschieden, dass eine Google AdWords Werbung, die mit "Lieferung innerhalb von 24 Stunden" oder mit "besten Preisen" wirbt nicht prinzipiell unzulässig ist. 
 >>>