Alessandro Fodera-Pierangeli · Rechtsanwalt
 


 
Filmrecht

Das Filmrecht, regelt Rechtsbeziehungen, die bei der Produktion und  dem Verleih von Filmwerken und Produktionen entstehen. Wir beraten hier vorwiegend TV-Produktionen, Filmverleiher, Kinos sowie Vorführunternehmen im Rhein-Main Gebiet sowie bundesweit.

In diesem Bereich bieten wir Ihnen kompetente Rechtsberatung, insbesondere bei 

  • der Gestaltung von Filmproduktionsverträgen
  • der Einräumung von Nutzungs- und Verwertungsrechten
  • der Übertragung von Leistungssutzrechten
  • dem Erwerb und Verkauf von Produktionsgesellschaften
  • der Beantragung von einstweiligen Verfügungen
  • der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen
  • der Vertretung in Sachen des Persönlichkeitsschutzes
  • der Prüfung von Drebuch- und Autorenverträgen
Sprechen Sie uns einfach an oder kontaktieren Sie uns unter:
 info@fodera-legal.de    
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Formulare

  • Vollmacht (deutsche Version)
  • Vollmacht/Power of Attorney(english Version)

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