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Computerrecht
Das
Computerrecht ist ein abstrakter Begriff und behandelt die
Rechtsbeziehungen, die bei der Nutzung, Pflege und Unterhaltung von
EDV- und IT-Systemen entstehen.
Relevant
wird das Computerrecht nicht nur bei der Anschaffung von Software
(Lizenzverträge) oder von Computeranlagen, sondern auch bei
Betriebsübernahmen und Unternehmenskäufen. Da IT-Anlagen
häufig wesentliche know-how Bestandteile umfassen ist die
rechtswirksame Übertragung von solchen Rechten und
Gegenständen wirtschaftlich bedeutend.
Im Bereich Computerrecht bieten wir Ihnen kompetente Rechtsberatung und Hilfe, insbesondere bei
- der Ausfertigung von IT-Übernahmeverträgen
- der Gestaltung von Softwarelizenzverträgen
- der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
- der Einräumung von Lizenzrechten an eigen Datenbanken und Computerprogrammen
Sprechen Sie uns einfach an oder kontaktieren Sie uns unter:
info@fodera-legal.de

Formulare
- Vollmacht (deutsche Version)

- Vollmacht/Power of Attorney(english Version)

Impressum
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