Alessandro Fodera-Pierangeli · Rechtsanwalt
 


 
Computerrecht

Das Computerrecht ist ein abstrakter Begriff und behandelt die Rechtsbeziehungen, die bei der Nutzung, Pflege und Unterhaltung von EDV- und IT-Systemen entstehen. 

Relevant wird das Computerrecht nicht nur bei der Anschaffung von Software (Lizenzverträge) oder von Computeranlagen, sondern auch bei Betriebsübernahmen und Unternehmenskäufen. Da IT-Anlagen häufig wesentliche know-how Bestandteile umfassen ist die rechtswirksame Übertragung von solchen Rechten und Gegenständen wirtschaftlich bedeutend.

Im Bereich Computerrecht bieten wir Ihnen kompetente Rechtsberatung und Hilfe, insbesondere bei 

  • der Ausfertigung von IT-Übernahmeverträgen
  • der Gestaltung von Softwarelizenzverträgen
  • der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
  • der Einräumung von Lizenzrechten an eigen Datenbanken und Computerprogrammen

Sprechen Sie uns einfach an oder kontaktieren Sie uns unter:
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Formulare

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  • Vollmacht/Power of Attorney(english Version)

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